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ISK

Institutionelles Schutzkonzept

der Katholischen Kirchengemeinde St. Trinitas

Lübben - Schwerin - Straupitz - Gröditsch

erarbeitet durch das Pfarrteam

in Kirchenvorstand und Pfarreirat diskutiert

und nach Überarbeitung mit Kirchenvorstandsbeschluss vom 24. Mai 2023 in Kraft gesetzt

Inhaltsverzeichnis

 

Grundsätze

  1. Kinderrechte und Elternrechte
  2. Auswahl und Schulung von Mitarbeiter*innen
  3. Kultur der Achtsamkeit
  4. Grundsatz des wertschätzenden Umgangs miteinander
  5. Grundsatz der Transparenz
  6. Abweichung von Regeln des Schutzkonzeptes
  7. Fehlerkultur


Verhaltenskodex

  1. Nähe und Distanz in sensiblen Situationen
  2. Angemessenheit von Körperkontakt
  3. Beachtung der Privatsphäre
  4. Veranstaltungen mit Übernachtung
  5. Sprache, Wortwahl, Kleidung
  6. Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
  7. Geschenke und Vergünstigungen
  8. Disziplinierungsmaßnahmen

Sanktionen

  1. Grundsätze
  2. Kinder- und Elternrechte
  3. Gesprächskultur
  4. Straftaten
  5. Arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen

 

Verfahren

  1. Beschwerderecht, Aufklärung, Reaktionspflicht, Dokumentationspflicht
  2. Ansprechpartner und Beschwerdeweg
  3. Einbeziehung der Eltern
  4. Präventionsverfahren des Bistums
  5. Vorgehen bei Verdacht


Umsetzung, laufende Überprüfung

  1. Bekanntmachung des Schutzkonzeptes
  2. Regelmäßige Überprüfung

   

Anhang

  • Gemeinsame Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
  • Kontakte zu den Beschwerdewegen
  • Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst
  • Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
  • Ausführungsbestimmungen des Bistums Görlitz zur Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

 

Einleitung

Unsere Kirchengemeinde ist klein. Das Leben der Gemeinde wird in besonderer Weise vom persönlichen und vertrauensvollen Umgang miteinander getragen. Deshalb sehen wir uns in der Verantwortung, diesen Umgang sowohl mit den Kindern und Jugendlichen als auch deren Eltern sicher zu stellen.

Wir legen größten Wert auf den Schutz der uns anvertrauten Menschen. Wir achten und schützen die Rechte von Kindern, wie sie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen niedergelegt sind.

Durch das Bistum Görlitz erhielten wir 2019 die Aufgabe, auf Grundlage der Präventionsordnung des Bistums Görlitz ein Institutionelles Schutzkonzept für unsere Gemeinde zu erstellen. Daraufhin führten wir eine Risikoanalyse gemäß den Vorgaben des Bistums durch.

Dieses Schutzkonzept soll einen Beitrag leisten zum vorbeugenden Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie gegen erwachsene Schutzbefohlene. Er soll zugleich Mitarbeiter*innen Sicherheit und Orientierung geben und sie vor falschen Verdächtigungen schützen.

Es gilt für die Katholische Pfarrei St. Trinitas mit den dazugehörigen Kirchorten in Lübben, Schwerin, Straupitz und Gröditsch, insbesondere für die Kinder- und Jugendpastoral in folgenden Bereichen:

  • Kleinkindstunde
  • Religionsunterricht in der Gemeinde
  • Schülertage
  • Erstkommunionvorbereitung
  • Ministrant*innenausbildung
  • Ministrant*innenstunden
  • Jugendabende
  • Firmvorbereitung
  • Kinder- und Jugendfreizeiten (RKW u.a.)

Kinder und Jugendliche sind Menschen unter 18 Jahren. In diesem Schutzkonzept bezeichnen wir mit „Kinder und Jugendliche“ alle zu schützenden Personen, auch erwachsene Schutzbefohlene. Wenn von „Eltern“ die Rede ist, sind damit auch sonstige Erziehungsberechtigte gemeint. Unter „Mitarbeiter*innen“ verstehen wir Haupt- und Ehrenamtliche.

Grundsätze

  1. Kinderrechte und Elternrechte

Wir achten die Rechte der Kinder, wie sie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen niedergeschrieben sind. Es ist uns ein Anliegen, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu stärken und zu selbstbewusstem und eigenständigem Verhalten anzuleiten.

Wir machen die Kinder und Jugendlichen in geeigneter Weise auf ihre Rechte aufmerksam. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen geltend zu machen und auszuüben, ist in weitem Umfang Aufgabe der Eltern. Ihnen ist die Sorge um die Kinder in erster Linie anvertraut. Diese Sorge auszuüben, ist ihr ureigenstes Elternrecht. Wir beziehen Eltern daher stets mit ein.

  1. Auswahl und Schulung von Mitarbeiter*innen

Wir wählen unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen nach den Grundsätzen der Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und Ausführungsbestimmungen des Bistums Görlitz aus. Dazu gehört, dass wir von Mitarbeiter*innen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, regelmäßig die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen bestätigen mit der „Gemeinsamen Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (Anhang), dass sie bei ihrer Arbeit den Vorgaben des Schutzkonzeptes folgen.

Hauptamtliche Mitarbeiter*innen nehmen an Aus- und Fortbildungen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt teil. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen werden entsprechend ihrer Aufgabe durch die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen geschult.

 

  1. Kultur der Achtsamkeit

Wir pflegen eine Kultur der Achtsamkeit. Dazu gehört, auf die Rechte, Interessen und Bedürfnisse voneinander zu achten und insbesondere Grenzen von Kindern zu respektieren. Zur Achtsamkeit gehört auch, für mögliche Fehlentwicklungen und Verhaltensauffälligkeiten sensibel zu sein.

 

  1. Grundsatz des wertschätzenden Umgangs miteinander

Wir gehen wertschätzend miteinander um. Wir respektieren insbesondere auch junge Menschen als Persönlichkeiten mit Achtungsanspruch und einem Recht auf körperliche und seelische Integrität.

Mitarbeiter*innen sowie Kinder und Jugendliche sind offen für Anregungen, Lob und Kritik (Feedback). Anregungen und Kritik bringen wir in angemessener Form vor.

 

  1. Grundsatz der Transparenz

Wenn ein Problemfall auftritt, gehen wir damit in transparenter und für Dritte nachvollziehbarer Weise um. Wir respektieren und schützen dabei die Interessen aller Beteiligten, vor allem der Betroffenen, aber auch derjenigen, die einem Tatvorwurf ausgesetzt sind. 

 

  1. Abweichung von Regeln des Schutzkonzeptes

Es sind Fälle denkbar, in denen eine Abweichung von einzelnen Regeln dieses Verhaltenskodex zulässig oder sogar geboten sind. (Beispiel: Der/die Gruppenleiter*in nimmt ein von einem Hund angefallenes Kind auf den Schoß und tröstet es.)

Eine Abweichung erfolgt nach Möglichkeit nur mit Einverständnis der betroffenen Eltern und Kinder und nach Rücksprache mit anderen Mitarbeiter*innen (Vier-Augen-Prinzip). In jedem Fall geht die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter dabei transparent vor und bespricht solche Fälle im Nachhinein mit der Leitung sowie den Eltern.

Abweichungen von Regeln des Schutzkonzeptes sollen dokumentiert werden. Erweist sich eine Regel als nicht praktikabel, teilen die Mitarbeiter*innen dies dem Kirchenvorstand mit und bitten um Klärung.

 

  1. Fehlerkultur

Fehler können jedem einmal passieren. (Beispiel: Der Katechet/die Katechetin vergreift sich im Ton und wählt gegenüber den Firmlingen einen unangemessenen Vergleich.)

Wir pflegen eine offene und kollegiale Fehlerkultur, die es ermöglicht, Fehler einzugestehen, einander Feedback zu geben und Kritik zu äußern. Unsere Fehlerkultur soll Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken und erleichtern, Fehler einzugestehen.

Dabei soll Fehlverhalten keinesfalls unter den Teppich gekehrt werden. Wenn Verstöße gegen dieses Schutzkonzept oder anderes Fehlverhalten aufgetreten sind, gehen wir damit transparent um und dokumentieren Fehler und Folgen.

Verhaltensregeln für einzelne Bereiche

8. Nähe und Distanz in sensiblen Situationen

In einer Gruppe werden einzelne Kinder und Jugendliche nicht bevorzugt oder benachteiligt. Wenn Kinder oder Jugendliche besonders gewürdigt werden, geschieht das in einem pädagogisch auch für Außenstehende nachvollziehbaren Rahmen.

Die Mitarbeiter*innen achten und respektieren das individuelle Grenzempfinden der Kinder und Jugendlichen. (Schamgefühl, Nähe- und Distanzbedürfnis) Einzelgespräche oder Einzelunterricht zwischen Mitarbeiter*innen und einem Kind oder einem Jugendlichen finden in einem angemessenen Rahmen statt. (offen zugängliche Räume)

 

9. Angemessenheit von Körperkontakt

Körperkontakt erfolgt nie ohne oder gegen den Willen des anderen. Körperliche Nähe muss stets und zu jeder Zeit den Bedürfnissen und dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechen. Mitarbeiter*innen erfüllen sich mit körperlicher Nähe zu Kindern und Jugendliche in keinem Fall eigene Bedürfnisse.

Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche die reale Möglichkeit haben, sich einer Berührung oder Nähe zu entziehen.

Körperkontakt zu Kindern und Jugendlichen darf nie im Intimbereich erfolgen.

 

10. Beachtung der Privatsphäre

Wir achten die Intimsphäre anderer Menschen. Besonders dort, wo Kinder und Jugendliche sich umkleiden oder entblößen, achten wir darauf, dass ihnen ein geschützter Raum zur Verfügung steht.

Bevor MitarbeiterInnen Umkleide-, Wasch- oder Schlafräume von Kindern und Jugendlichen betreten, klopfen sie an und warten eine Eintrittsaufforderung ab.

 

11. Veranstaltungen mit Übernachtung

Bei Veranstaltungen mit Übernachtung achten wir darauf, dass die Kinder und Jugendlichen Privatsphäre haben.

Bei der Auswahl und Verteilung der Schlafräume berücksichtigen wir eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung. Das gleiche gilt für Waschräume und Toiletten.

Kinder und Jugendliche übernachten nicht in Privatwohnungen von Mitarbeiter*innen.

 

12. Sprache, Wortwahl, Kleidung

Wir achten im Umgang miteinander auf angemessenes Verhalten. Das gilt insbesondere für die Sprache und Wortwahl im Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen.

Mitarbeiter*innen verwenden gegenüber Kindern und Jugendlichen keine sexualisierte Sprache oder Gestik.

Auch bei der Wahl ihrer Kleidung achten Mitarbeiter*innen in angemessener Weise auf das Anstandsgefühl von Kindern und Jugendlichen.

 

13. Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Medien und soziale Netzwerke sind auch in der gemeindlichen Arbeit nützlich und in manchen Bereichen inzwischen unentbehrlich. Mitunter bergen sie aber die Gefahr, dass über sie anderen Menschen Schaden zugefügt werden kann. (bspw. Mobbing durch die Verbreitung von Bildern oder sonstigen Informationen über andere) Wir sind uns dieser Gefahren bewusst und pflegen auch in diesen Bereichen eine Kultur des gegenseitigen Respekts.

Soziale Medien werden für die Gemeindearbeit genutzt. (bspw. Facebook- oder WhatsApp-Gruppen für die Eltern von Erstkommunionkindern, Ministrant*innengruppen, Firmbewerber*innen oder Religionsschüler*innen)

Mitarbeiter*innen nutzen diese Gruppen ausschließlich für gruppenbezogene Mitteilungen. Wir verwenden keine Filme, Bilder, Spiele und kein Druckmaterial mit sexualisierten oder gewaltverherrlichenden Inhalten. Foto-, Film- und Tonaufnahmen machen wir nur im Einverständnis der betroffenen Mitarbeiter*innen oder Kinder und Jugendlichen. Bei Kindern und Jugendlichen ist zudem das Einverständnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

14. Geschenke und Vergünstigungen

Geschenke von Mitarbeiter*innen an Kinder und Jugendliche müssen den gesellschaftlich üblichen Rahmen wahren. Sie dürfen die Beschenkte oder den Beschenkten nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis bringen.

Mitarbeiter*innen heben einzelne Kinder und Jugendliche nicht durch Geschenke unangemessen hervor.

 

15. Disziplinierungsmaßnahmen

Disziplinierungsmaßnahmen der Mitarbeiter*innen gegenüber Kindern und Jugendlichen dürfen niemals ohne begründeten Anlass erfolgen. Sie müssen angemessen sein und dürfen die Kinder und Jugendlichen nie entwürdigen, herabwürdigen, bloßstellen oder einschüchtern. Sie sollen in direktem Bezug zum Fehlverhalten stehen und nachvollziehbar sein.

Disziplinierungsmaßnahmen müssen den Kindern und Jugendlichen in angemessener Weise verständlich und auch den Eltern erläutert werden.

 

Sanktionen

  1. Grundsätze

Die Übertretung einer Regel des Schutzkonzeptes, egal ob sie aus gutem Grund oder aus Nachlässigkeit geschehen ist, wird dem jeweiligen Team, dem Pfarrer oder der Gemeindereferentin oder dem Gemeindereferenten von der Person, die die Regel übertreten hat, mitgeteilt. Es wird eine auf den Einzelfall bezogene angemessene Konsequenz gezogen, die auf der einen Seite die Situation des von der Regelübertretung betroffenen Kindes oder Jugendlichen und auf der anderen Seite die Beweggründe der übertretenden Person sieht und würdigt.

Die Konsequenz kann darin liegen, die Situation gegenüber den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern zu erklären und die Betroffenen um Entschuldigung zu bitten bzw. auf die Gründe für die Übertretung hinzuweisen.

Grobe oder wiederholte Verstöße gegen diesen Schutzkonzeptes können zu einem zeitweiligen oder dauerhaften Ausschluss von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserer Kirchengemeinde führen.

 

  1. Kinder- und Elternrechte

Auch bei einer Sanktionierung von Verstößen gegen dieses Schutzkonzept achten wir die Rechte der Kinder und Jugendlichen sowie die Rechte der Eltern.

 

  1. Gesprächskultur

Um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, achten wir auf das Gespräch mit allen beteiligten (bspw. Elternversammlungen vor Schülerfahrten, Feedbackgespräche in Leiter*innenrunden).

Bei Fehlentwicklungen geben wir – auch die Mitarbeiter*innen untereinander – möglichst zeitnah eine Rückmeldung (bspw. in Dienstbesprechungen).

 

  1. Straftaten

Straftaten, besonders solche, die gegen die körperliche Integrität und die sexuelle Selbstbestimmung gerichtet sind, bringen wir grundsätzlich zur Anzeige.

 

  1. Arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen

Sanktionen nach diesem Schutzkonzept sind unabhängig von arbeits-, dienst- oder strafrechtlichen Sanktionen. Sie lassen diese unberührt.

Verfahren

  1. Beschwerderecht, Aufklärung, Reaktionspflicht, Dokumentationspflicht

Kinder und Jugendliche, Eltern und Mitarbeiter*innen, die der Ansicht sind, dass Regeln dieses Schutzkonzeptes verletzt wurden, haben das Recht, sich deswegen zu beschweren.

Die Pfarrgemeinde geht mit Beschwerden unverzüglich und mit der gebotenen Rücksicht auf alle Beteiligten um. Sie klärt den Beschwerdesachverhalt auf und berücksichtigt dabei Stellungnahmen aller Beteiligten. Sie gibt dem Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin Nachricht darüber, was sie auf seine Beschwerde hin veranlasst hat.

Die Pfarrgemeinde dokumentiert alle bei ihr eingehenden Beschwerden.

 

  1. Ansprechpartner und Beschwerdeweg

Kirchenvorstand und Pfarreirat bestimmen einvernehmlich einen Präventionsbeauftragten/eine Präventionsbeauftragte. Dieser/diese Beauftragte erstattet dem Pfarreirat einmal jährlich Bericht über seine/ihre Tätigkeit. Der Kirchenvorstand wird von diesem Bericht in Kenntnis gesetzt.

Erster Ansprechpartner für eine Beschwerde ist der jeweilige Leiter/die jeweilige Leiterin der entsprechenden Gruppe bzw. Maßnahme.

Kommt der Beschwerdeführer/die Beschwerdeführerin auf diesem Weg nicht weiter oder gibt es irgendein anderes Hindernis, ist der Pfarrer für die jeweilige Beschwerde ansprechbar.

Dem Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin steht es frei, sich auch direkt an die gemeindliche Präventionsbeauftragte, Frau Andrea Kühne, zu wenden.

Bei schweren Verstößen gegen das Schutzkonzept oder aus anderen Gründen kann auch der Präventionsbeauftragte des Bistums, Herr Andreas Oyen, angesprochen werden.

Die entsprechenden Beschwerdewege sowie die Namen und Kontakte zu den entsprechenden Ansprechpartner*innen sind in der Gemeinde auf geeignete Art und Weise bekannt zu machen.

Erhält ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin unserer Pfarrgemeinde eine Beschwerde über oder Kenntnis von einem Verstoß gegen dieses Schutzkonzept oder von einem sonstigen Fehlverhalten, unterrichtet er oder sie unverzüglich die gemeindliche Präventionsbeauftragte.

 

  1. Einbeziehung der Eltern

Wenn ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorkommt, beziehen wir die Eltern unverzüglich ein.

 

  1. Präventionsverfahren des Bistums

Wir stimmen unsere Verfahren mit den Vorgaben des Bistums ab und beziehen den Präventionsbeauftragten des Bistums Görlitz in unsere Verfahren ein.

 

  1. Vorgehen bei Verdacht

Hinweise auf sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen nehmen der Pfarrer und die beauftragten Ansprechpersonen des Bistums Görlitz entgegen. Kirchliche Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden. Das weitere Verfahren regelt die Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung).

Umsetzung, laufende Überprüfung

  1. Bekanntmachung des Schutzkonzeptes

Wir machen die Regeln dieses Schutzkonzeptes in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit sowohl den Mitarbeiter*innen als auch den Kindern und Jugendlichen in angemessener Form bekannt.

 

  1. Regelmäßige Überprüfung

Wir überprüfen die Regeln dieses Schutzkonzeptes regelmäßig, ob sie überarbeitet, verbessert, korrigiert oder ergänzt werden müssen. Anregungen dazu nimmt unsere Pfarrei immer entgegen.

Der Kirchenvorstand veranlasst 2026 eine Überprüfung dieses Schutzkonzeptes.

Anhang

Gemeinsame Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt:

 https://www.bistum-goerlitz.de/wp-content/uploads/2022/02/Amtsblatt-1-von-2022.pdf

(letzte Seite der lfd. Nr. 11)

 

Kontakte zu den Beschwerdewegen:

Pfarrer  Pfr. Anish Mathhew Tel: 03546/7322 Mobil: 0152 0381 5555

E-Mail: Pfarrer.anish@kath-luebben.de

Gemeindereferentin

Susanne Nomine, Am kleinen Hain 28, 15907 Lübben, Telefon: 03546 7322, E-Mail:  Susanne.Nomine@kath-luebben.de

 

Präventionsbeauftragte der Pfarrei

Andrea Kühne, E-Mail:  praevention@kath-luebben.de

Präventionsbeauftragter des Bistums

Andreas Oyen, Carl-von-Ossietzky-Str. 43, 02826 Görlitz, Telefon: 03581 478220, E-Mail: a.oyen@bistum-goerlitz.de

Beauftragte des Bistums Görlitz für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs

Luise Kärber, Wilhelmsplatz 2 , 02826 Görlitz, Telefon: 03581 8791975, E-Mail: Luise.Kaerber@gmx.de

Dr. Frank Schilke, Grünswalder Str. 14, 15926 Heideblick, Telefon: 035455 738, E-Mail: frank.schilke@web.de

 

Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- und hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung):

https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/microsites/Sexualisierte_Gewalt_und_Praevention/Dokumente/2022-01-24-Ordnung-fuer-den-Umgang-mit-sex.-Missbrauch-Minderjaehriger-Interventionsordnung.pdf

 

Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz:

https://www.bistum-goerlitz.de/wp-content/uploads/2020/01/Amtsblatt-03-von-2020.pdf

 

Ausführungsbestimmungen des Bistums Görlitz zur Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz:

https://www.bistum-goerlitz.de/wp-content/uploads/2022/02/Amtsblatt-1-von-2022.pdf

 

 

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